Sehr geehrter Herr Kracke,

wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024 unter dem Tagesordnungspunkt Haushaltsberatung zu setzen.



Antrag:

Die Verwaltung prüft, wie man kurzfristig mehr planbare Termine innerhalb einer Woche bereitstellen kann. Es werden Mittel für eine zusätzliche halbe Stelle aus dem Haushalt bereitgesellt für die längerfristige Planung.



Begründung:

Zum jetzigen Zeitpunkt können oft nur Termine in einigen Wochen oder ganz kurzfristig gebucht werden. Bei den kurzfristigen Terminen haben die Bürger das Problem, dass sie nicht so schnell Urlaub bzw. eine Freistellung beim Arbeitgeber erwirken können.

Die Termine, welche erst in einigen Wochen gebucht werden können, sind oftmals zu spät für ihre Belange. So besteht akuter Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.



Antrag:

Der Rat der Stadt Neuss beschließt dem Beispiel zahlreicher Kommunen folgend den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Zahnrettungsboxen im Stadtgebiet.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat alsbald ein Konzept vorzulegen, das dem Beispiel der Stadt Grevenbroich folgen kann, die über jahrelange Erfahrungen in der Zahnrettung mit Unterstützung durch die örtlichen Zahnärztinnen und -ärzte verfügt.



Begründung:

Zähne von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei Spiel- und Sportunfällen ausfallen, können durch ein flächendeckendes Netz von Zahnrettungsboxen gerettet werden. So lassen sich die Zellen an der Wurzelhaut in einer entsprechenden Nährlösung bis zu 48 Stunden erhalten und damit reimplantierbar machen. Ansonsten sterben diese Zellen nach 30 bis 60 Minuten unwiederbringlich ab.

In der Zahnrettungsbox befindet sich ein Behälter mit der entsprechenden Nährlösung, die den zahnrettenden Spielraum schafft. Wichtig ist dabei noch, dass der ausgefallene Zahn nur an der Zahnkrone angefasst und mit allen Anhaftungen in das kleine Fläschchen gegeben wird, bevor zahnmedizinische Hilfe erfolgt.

Ganz wichtig ist noch eine Internetadresse, die die nächstgelegenen Standorte der Zahnrettungsboxen in Schulen, Kindergärten, Tankstellen, Restaurants sowie Ärztinnen und Ärzten aufzeigt.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.



Antrag:

Im Hinblick auf den noch fehlenden landesweiten NRW-Reparaturkostenbonus beschließt der Rat der Stadt Neuss:

Zur Ressourcenschonung und im Interesse der Nachhaltigkeit führt die Stadt Neuss den Reparaturbonus als öffentlich finanziertes Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott ein.

Hierzu wird eine Förderrichtlinie erlassen, die Förderzweck, Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, Zuschussempfänger, Antrags-/Auszahlungsverfahren sowie Bedingungen, Auflagen und Evaluationsteilnahme regelt.

Der Reparaturbonus ist eine Förderung der Stadt Neuss, der nach Maßgabe des Haushaltsplans gewährt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre meist noch langlebigen Haushalts- und Elektrogeräte reparieren lassen und nicht entsorgen.

Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 150 EUR pro Gerät. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden mit 100 Prozent der Reparaturkosten, maximal 300 EUR gefördert.



Begründung:

Mit dem Recht auf Reparatur hat die EU die Möglichkeit geschaffen, oberhalb der ehrenamtlichen Arbeit der Repaircafés bei Hilfe zur Selbsthilfe bei elektronischen und mechanischen Geräten einen Anreiz zu setzen, die hochwertigen Haushalts- und Elektronikgeräte nicht zu entsorgen, sondern reanimieren zu lassen. Mit förderfähiger Unterstützung.

In einigen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Förderprogramme wie zum Beispiel durch die Sächsische Aufbaubank. Das Land NRW ist derzeit noch nicht vertreten.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger

Sehr geehrter Herr Klinkicht,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz am 11.09.2024 zu setzen:



Antrag:

Im Interesse des Umweltschutzes, des Artenschutzes und der Förderung der nächtlichen Ruhezeiten für Mensch und Tier stellen wir den Antrag, ein generelles Nachtfahrverbot von Mährobotern für die Stadt Neuss einzuführen.



Begründung:

  1. Schutz der Tierwelt:
    Mähroboter stellen insbesondere für nachtaktive Tiere, wie z.B. Igel, eine ernstzunehmende Gefahr dar. Diese Tiere sind während der Nachtstunden aktiv und laufen Gefahr, von den Mährobotern verletzt oder getötet zu werden. Igel sind besonders gefährdet, da sie keine Fluchttiere sind, sondern sich bei drohender Gefahr einrollen und starr liegen bleiben. Damit sind sie den scharfen Messern eines Mähroboters schutzlos ausgeliefert. Ein Nachtfahrverbot würde den Schutz dieser Tiere erheblich verbessern.
  2. Förderung der nächtlichen Ruhe:
    Die Geräuschentwicklung durch Mähroboter in den Abend- und Nachtstunden kann die Nachtruhe der Anwohner stören. Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten ist die nächtliche Ruhe ein hohes Gut, welche es zu schützen gilt.
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
    Ein Nachtfahrverbot kann dazu beitragen, den Einsatz der Mähroboter insgesamt zu reduzieren und die Pflege von Grünflächen auf umweltfreundlichere Weise zu fördern. Die intensive Nutzung der Mähroboter führt zu einer Veränderung der Vegetation und kann langfristig negative Auswirkungen auf das lokale Ökosystem haben.

    Besonders die umliegenden privaten Igelstationen in Neuss, Grevenbroich und Korschenbroich, haben dieses und in den vergangenen Jahren, schwerverletze Igel aufgrund von Mährobotern-Schnittverletzungen aufgenommen. Die Kosten der jeweiligen Behandlung werden lediglich durch private Spenden und aus eigener Tasche der jeweiligen Station finanziert. Hier gibt es keine Unterstützung durch öffentliche Gelder der Stadt oder des Rhein-Kreises-Neuss.

    Bereits im April 2021 empfahl der Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, nachts keine Mähroboter laufen zu lassen.

    Quelle:
    https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-
    politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/landrat-empfiehlt-nachts-
    keine-maehroboter-laufen-lassen/


    Auch in Städten wie Meerbusch, Düsseldorf und Köln wurden Anträge zum nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter bereits gestellt. In Düsseldorf wurde positiv für das Nachtfahrverbot abgestimmt.

    Wir bitten den Umweltausschuss daher, diesen Antrag zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter für die Stadt Neuss zu ergreifen.


    Mit freundlichen Grüßen


    – Carsten Thiel –
    Fraktionsvorsitzender

    – Karlheinz Kullick –
    stellv. Fraktionsvorsitzender

    – Nicole Fast –
    Sachkundige Bürgerin

    – Tobias Urbach –
    Sachkundiger Bürger

Sehr geehrte Frau Föhr,

wir bitten Sie, folgende Anfrage in der kommenden Sitzung des Bezirksausschuss Nordstadt am 06.12.2023 vorzulegen.



Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeit besteht das Teilstück der Further Str. zwischen den beiden Haltestellen Annostraße und Kolpingstraße ebenfalls als 30er Zone umzuwandeln.



Begründung:

Derzeit ist das Teilstück zwischen den beiden Haltestellen Annostraße und Kolpingstraße als 50er Zone freigegeben, dies verwirrt viele Bürgerinnen und Bürger. Hier wurde der Wunsch seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert, die 30er Zone durchgängig zu veranlassen. Das Teilstück betrifft ca. 50 Meter, hinzu kommt noch, dass eine Beschleunigung aufgrund der Ampelanlage wenig Sinn ergibt.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –

– Bayram Öz –

– Nicole Fast-
Sachkundige Bürgerin