Sehr geehrter Herr Kracke,

wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024 unter dem Tagesordnungspunkt Haushaltsberatung zu setzen.



Antrag:

Die Fraktion UWG/FW Neuss beantragt:

Um den Bürgerinnen und Bürgern aus der Stadt Neuss gelebten Umwelt- und Naturschutz in ihrem eigenen Wirkungskreis zu ermöglichen, sollen entsprechend dem Vorbild der Stadt Konstanz und dem Rhein-Kreis Neuss 1.000 Bäume zur eigenen Bepflanzung in Privatgärten zur Verfügung gestellt werden. Die Aktion erstreckt sich über 2 Jahre. Zur Umsetzung dieser Maßnahme beantragt unsere Fraktionen die Einstellung von Mitteln in Höhe von 50.000 Euro im Haushalt 2024 oder Deckung durch Umschichtung in dem Bereich Baumplanzungen.



Begründung:

Da die Innenbereiche von der Stadt Neuss weiter verdichtet werden, ist eine zusätzliche Bepflanzung mit Bäumen zur CO2-Aufnahme und Sauerstoff-Abgabe für die Bewohner immer wichtiger. Die Bäume werden den Privathaushalten übereignet, so dass für die Stadtverwaltung kein Unterhaltungsaufwand entsteht. Laut Aussage der durchführenden Kommune, erfreuen sich gerade Familien mit kleinen Kindern an der Anpflanzung von Obstbäumen, da sie nach Jahren auch Früchte zum eigenen Verzehr hervorbringen. Zudem sind Obstbäume, insbesondere Apfelbäume, besonders insektenfreundlich.

Auch die Aktion Klimabäume des Rhein-Kreis Neuss ist ein voller Erfolg.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.



Antrag:

Der Rat der Stadt Neuss beschließt dem Beispiel zahlreicher Kommunen folgend den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Zahnrettungsboxen im Stadtgebiet.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat alsbald ein Konzept vorzulegen, das dem Beispiel der Stadt Grevenbroich folgen kann, die über jahrelange Erfahrungen in der Zahnrettung mit Unterstützung durch die örtlichen Zahnärztinnen und -ärzte verfügt.



Begründung:

Zähne von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei Spiel- und Sportunfällen ausfallen, können durch ein flächendeckendes Netz von Zahnrettungsboxen gerettet werden. So lassen sich die Zellen an der Wurzelhaut in einer entsprechenden Nährlösung bis zu 48 Stunden erhalten und damit reimplantierbar machen. Ansonsten sterben diese Zellen nach 30 bis 60 Minuten unwiederbringlich ab.

In der Zahnrettungsbox befindet sich ein Behälter mit der entsprechenden Nährlösung, die den zahnrettenden Spielraum schafft. Wichtig ist dabei noch, dass der ausgefallene Zahn nur an der Zahnkrone angefasst und mit allen Anhaftungen in das kleine Fläschchen gegeben wird, bevor zahnmedizinische Hilfe erfolgt.

Ganz wichtig ist noch eine Internetadresse, die die nächstgelegenen Standorte der Zahnrettungsboxen in Schulen, Kindergärten, Tankstellen, Restaurants sowie Ärztinnen und Ärzten aufzeigt.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.



Antrag:

Im Hinblick auf den noch fehlenden landesweiten NRW-Reparaturkostenbonus beschließt der Rat der Stadt Neuss:

Zur Ressourcenschonung und im Interesse der Nachhaltigkeit führt die Stadt Neuss den Reparaturbonus als öffentlich finanziertes Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott ein.

Hierzu wird eine Förderrichtlinie erlassen, die Förderzweck, Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, Zuschussempfänger, Antrags-/Auszahlungsverfahren sowie Bedingungen, Auflagen und Evaluationsteilnahme regelt.

Der Reparaturbonus ist eine Förderung der Stadt Neuss, der nach Maßgabe des Haushaltsplans gewährt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre meist noch langlebigen Haushalts- und Elektrogeräte reparieren lassen und nicht entsorgen.

Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 150 EUR pro Gerät. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden mit 100 Prozent der Reparaturkosten, maximal 300 EUR gefördert.



Begründung:

Mit dem Recht auf Reparatur hat die EU die Möglichkeit geschaffen, oberhalb der ehrenamtlichen Arbeit der Repaircafés bei Hilfe zur Selbsthilfe bei elektronischen und mechanischen Geräten einen Anreiz zu setzen, die hochwertigen Haushalts- und Elektronikgeräte nicht zu entsorgen, sondern reanimieren zu lassen. Mit förderfähiger Unterstützung.

In einigen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Förderprogramme wie zum Beispiel durch die Sächsische Aufbaubank. Das Land NRW ist derzeit noch nicht vertreten.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger

Sehr geehrter Herr Klinkicht,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz am 11.09.2024 zu setzen:



Antrag:

Im Interesse des Umweltschutzes, des Artenschutzes und der Förderung der nächtlichen Ruhezeiten für Mensch und Tier stellen wir den Antrag, ein generelles Nachtfahrverbot von Mährobotern für die Stadt Neuss einzuführen.



Begründung:

  1. Schutz der Tierwelt:
    Mähroboter stellen insbesondere für nachtaktive Tiere, wie z.B. Igel, eine ernstzunehmende Gefahr dar. Diese Tiere sind während der Nachtstunden aktiv und laufen Gefahr, von den Mährobotern verletzt oder getötet zu werden. Igel sind besonders gefährdet, da sie keine Fluchttiere sind, sondern sich bei drohender Gefahr einrollen und starr liegen bleiben. Damit sind sie den scharfen Messern eines Mähroboters schutzlos ausgeliefert. Ein Nachtfahrverbot würde den Schutz dieser Tiere erheblich verbessern.
  2. Förderung der nächtlichen Ruhe:
    Die Geräuschentwicklung durch Mähroboter in den Abend- und Nachtstunden kann die Nachtruhe der Anwohner stören. Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten ist die nächtliche Ruhe ein hohes Gut, welche es zu schützen gilt.
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
    Ein Nachtfahrverbot kann dazu beitragen, den Einsatz der Mähroboter insgesamt zu reduzieren und die Pflege von Grünflächen auf umweltfreundlichere Weise zu fördern. Die intensive Nutzung der Mähroboter führt zu einer Veränderung der Vegetation und kann langfristig negative Auswirkungen auf das lokale Ökosystem haben.

    Besonders die umliegenden privaten Igelstationen in Neuss, Grevenbroich und Korschenbroich, haben dieses und in den vergangenen Jahren, schwerverletze Igel aufgrund von Mährobotern-Schnittverletzungen aufgenommen. Die Kosten der jeweiligen Behandlung werden lediglich durch private Spenden und aus eigener Tasche der jeweiligen Station finanziert. Hier gibt es keine Unterstützung durch öffentliche Gelder der Stadt oder des Rhein-Kreises-Neuss.

    Bereits im April 2021 empfahl der Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, nachts keine Mähroboter laufen zu lassen.

    Quelle:
    https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-
    politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/landrat-empfiehlt-nachts-
    keine-maehroboter-laufen-lassen/


    Auch in Städten wie Meerbusch, Düsseldorf und Köln wurden Anträge zum nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter bereits gestellt. In Düsseldorf wurde positiv für das Nachtfahrverbot abgestimmt.

    Wir bitten den Umweltausschuss daher, diesen Antrag zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter für die Stadt Neuss zu ergreifen.


    Mit freundlichen Grüßen


    – Carsten Thiel –
    Fraktionsvorsitzender

    – Karlheinz Kullick –
    stellv. Fraktionsvorsitzender

    – Nicole Fast –
    Sachkundige Bürgerin

    – Tobias Urbach –
    Sachkundiger Bürger

Sehr geehrte Frau Föhr,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Bezirksausschuss Nordstadt am 06.12.2023 vorzulegen.



Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Dialogdisplays auf der Daimlerstraße in Höhe Hausnummer 12 und Hausnummer 140 aufzuhängen. Eine genaue Lagebezeichnung ist im Anhang vorhanden.



Begründung:

Viele Anwohner der Daimlerstraße haben uns als Fraktion UWG/ Aktiv angesprochen, dass besonders in den Morgen- und Abendstunden dort die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten wird und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.
Morgens sind Schul- und Kindergartenkinder auf diesen Strecken mitunter unterwegs, daher ist für diese besonderer Schutz notwendig.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Nicole Fast-
Sachkundige Bürgerin