Sehr geehrte Frau Dr. Zangs,

wie man bereits aus der Presse entnehmen kann, herrschen wohl unhaltbare
Zustände in der Sekundarschule Neuss. Auch wenn es sich um eine schulinterne
Angelegenheit handelt, möchte und kann unsere Fraktion nicht die Augen davor
verschließen.

Mobbing löst unter anderem, in den meisten Fällen einen großen psychischen
Schaden bei den Kindern aus, deshalb sind wir sehr besorgt und haben einige
Fragen an die Verwaltung und bitten um Beantwortung!

Fragenkatalog:

1. Gibt es fest integrierte Schulsozialarbeiter an der Schule?

2. Wurden Vorträge zum Verhalten bei Mobbing in der Schule gehalten?

3. Welche Maßnahmen wurden bereits schulintern ergriffen?

4. Wie viele Vorfälle sind der Schulleitung bekannt?

5. Gibt es einen Vertrauenslehrer, der bei diesen Vorkommnissen eingebunden
ist?

6. Wenn ein Vertrauenslehrer vorhanden, welche Maßnahmen werden
seinerseits ergriffen?

7. Wie werden die betroffenen Schüler und Eltern von der Schulleitung
unterstützt?

8. Gab es bereits Sanktionen gegen Schüler, die auffällig geworden sind?

9. Hat die Bezirksregierung Düsseldorf sich zu ergreifenden Maßnahmen
geäußert?

10.Steht die Verwaltung im Gespräch mit der Schulleitung, um eine Lösung der
Probleme zu finden?

 

Mit freundlichen Grüßen
-Nicole Fast-                                    -Deniz Davarci
schulpolitische Sprecherin           stellvertr. Vorsitzender

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reiner Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag im RAT am 16.03.2018 zur Entscheidung vorzulegen:

Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Jahr 2019 und folgende, Anträge zum Förderprogramm zur Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes zu prüfen und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu stellen.

Begründung:
Nach Maßgabe des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen „Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes sowie zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten (MBI.NRW.2015 vom 04.03.2015 S. 109) werden Anträge zum Landesförderungsprogramm „Altlasten“ oder für Projekte der europäischen Strukturfonds welche die Förderbestimmungen erfüllen geprüft und gestellt.

In der Sitzung des Strukturausschusses (Regionalrat Düsseldorf) am 29.11.2017 wurde dem Unterzeichner auf Nachfrage ob für die Bezirkssportanlagen im Rhein-Kreis Neuss, wenn dort zukünftig Kunstrasenplätze gebaut würden, auch Fördermittel beantragt werden können folgendes geantwortet:

Herr Stellmacher (Verwaltung) bejaht eine Fördermöglichkeit bei Vorliegen der Fördervoraussetzung.

Daher soll bei allen städtischen Projekten, bei denen Altlasten vorhanden sind, die Fördervoraussetzungen geprüft und bei positiven Ergebnis beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
– Carsten Thiel –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reiner Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag im RAT am 16.03.2018 zur Entscheidung vorzulegen:

Antrag:
Der Rat der Stadt Neuss beschließt, dass auf gemeindeeigenen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide ab sofort eingesetzt werden dürfen.

Begründung:
Glyphosat, besser bekannt unter dem Handelsnamen „Roundup“, ist das weltweit meist verkaufte Breitbandherbizid, das auch in unserer Kommune verstärkt von den Landwirten eingesetzt wird.

In Regionen Lateinamerikas, in denen großflächig glyphosatresistente Pflanzen angebaut werden und Glyphosat in hohem Ausmaß als Herbizid eingesetzt wird, gibt es eine erhöhte Rate an Fehlgeburten, Fehlbildungen von Neugeborenen und Krebserkrankungen, die einen Zusammenhang nahelegen. Wissenschaftlich wurde dies bisher leider nicht untersucht.

In neuester Zeit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO internationale Glyphosatstudien ausgewertet und stuft das Herbizid, das bereits in mehreren Ländern verboten wurde, nunmehr für den Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Prof. Andreas Kortenkamp, anerkannter Human-Toxikologe von der Brunel University London betonte die Seriosität dieser Neueinschätzung und fordert die zuständigen EUBehörden auf, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher einzuleiten.

Im Zuge der Diskussion um gesundheitliche Risiken hat das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz bereits im Juli 2015 den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden
auf öffentlichen Flächen verboten.

Neben den Risiken für den Menschen trägt das Herbizid verstärkt zum Artensterben bei, da durch das Abtöten der Beikräuter vielen Insekten und damit auch den Feldvogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen wird.

Das Niederwild (Hase, Fasan, Rehe) ist in unserer Kommune in hohem Maße betroffen.

Wir sind der Meinung, dass wir diese Gefährdungen für die Einwohner, aber auch für die Tier- und Pflanzenwelt als Stadt Neuss nicht abwarten sollten. Setzen wir
ein Zeichen und sorgen schon jetzt dafür, dass von städtischen Grundstücken keine „Glyphosat-Gefahr“ ausgehen kann, weil der Rat den Einsatz von Glyphosat auf diesen Grundstücken untersagt.

Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Neuss zur Pflege von Grün-, Sport-und Verkehrsflächen erhalten, werden auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der
sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine
Kündigung erfolgt.

Ebenso sollte man über die Verwaltung eine Erhebung starten, welche Menge dieser Herbizide von Neussern Landwirten auf Neusser Äckern verwendet wird. Die hiesigen Landwirte sollen von der Stadt Neuss aufgefordert werden, keine
glyphosathaltigen Herbizide zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
– Carsten Thiel –             – Deniz Davarci –

Produkt 020.122.350.003, Seite 391

Sehr geehrter Herr Dr. Geerlings,

wir bitten Sie, folgenden Antrag im Finanzausschuss am 05.12.2017 zum Tagesordnungspunkt 12 / Haushaltsplan 2018 zur Entscheidung vorzulegen:

Antrag:

Die Fraktion UWG Neuss / BIG Neuss beantragt, dass weitere zwei Planstellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bereitgestellt werden. Für den Ansatz Personalkosten 94.000 € plus Sachkosten in Höhe von 1.500 € werden im Haushalt zusätzlich eingestellt. Bei den Bußgeldern wird eine zusätzliche Einnahme von 108.000 € eingestellt.

Begründung:

In der Stadt Neuss werden immer mehr Radwege gebaut. Diese werden meistens beidseitig ausgeführt, auch dort wo die Verwaltung aus Platzgründen anders überzeugt ist.

Aus den besagten Platzgründen und wegen der Parkplatznot, parken neuerdings viele Bürger ihre Autos kurzweilig auf den Radwegen. Besonders am Wochenende oder nach 20.30 Uhr, da zu diesen Zeiten nicht mehr kontrolliert wird.

Die Radfahrwege haben sehr viel Geld gekostet, ungeachtet der Sinnhaftigkeit mancher!
Um diese Wege zu nutzen und auch aus Sicherheitsgründen, müssen diese Wege dauerhaft freigehalten werden und daher ständig überprüft werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
-Carsten Thiel-                -Deniz Davarci-

Sehr geehrter Herr Dr. Geerlings,

wir bitten Sie, folgenden Antrag im Finanzausschuss am 05.12.2017 zum Tagesordnungspunkt 12/ Haushaltsplan 2018 zur Entscheidung vorzulegen:

Antrag:

Die Fraktion UWG Neuss / BIG Neuss beantragt, dass 10.000 € für die Aufstellung von Kotbeutelautomaten in den Haushalt 2018 eingestellt werden.
Diese sollen an größeren Grünflächen und Parks sowie im Innenstadtbereich aufgestellt werden.

Begründung

In den letzten Jahren wandten sich viele Bürger an uns mit der Bitte, etwas gegen die Verkotung durch Hunde auf Grünflächen und auf Bürgersteigen zu tun. Bürger beklagen sich, dass in den Parks und anderen Grünflächen Kotbeutelautomaten fehlen.

Wir haben sehr viele positive Reaktionen nach der Einführung von drei Automaten, die probeweise aufgestellt wurden erhalten. Die Maßnahme kann durch die vereinnahmte Hundesteuer finanziert werden.

Außerdem wird das Grünflächenamt bei der Säuberung entlastet.
In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland und sogar in vielen europäischen Städten, sind diese Automaten seit Jahren Standard. Daher sollten wir uns diesem Standard nicht weiter verschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen
-Carsten Thiel-              -Deniz Davarci-