Sehr geehrter Herr Klinkicht,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz am 11.09.2024 zu setzen:



Antrag:

Im Interesse des Umweltschutzes, des Artenschutzes und der Förderung der nächtlichen Ruhezeiten für Mensch und Tier stellen wir den Antrag, ein generelles Nachtfahrverbot von Mährobotern für die Stadt Neuss einzuführen.



Begründung:

  1. Schutz der Tierwelt:
    Mähroboter stellen insbesondere für nachtaktive Tiere, wie z.B. Igel, eine ernstzunehmende Gefahr dar. Diese Tiere sind während der Nachtstunden aktiv und laufen Gefahr, von den Mährobotern verletzt oder getötet zu werden. Igel sind besonders gefährdet, da sie keine Fluchttiere sind, sondern sich bei drohender Gefahr einrollen und starr liegen bleiben. Damit sind sie den scharfen Messern eines Mähroboters schutzlos ausgeliefert. Ein Nachtfahrverbot würde den Schutz dieser Tiere erheblich verbessern.
  2. Förderung der nächtlichen Ruhe:
    Die Geräuschentwicklung durch Mähroboter in den Abend- und Nachtstunden kann die Nachtruhe der Anwohner stören. Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten ist die nächtliche Ruhe ein hohes Gut, welche es zu schützen gilt.
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
    Ein Nachtfahrverbot kann dazu beitragen, den Einsatz der Mähroboter insgesamt zu reduzieren und die Pflege von Grünflächen auf umweltfreundlichere Weise zu fördern. Die intensive Nutzung der Mähroboter führt zu einer Veränderung der Vegetation und kann langfristig negative Auswirkungen auf das lokale Ökosystem haben.

    Besonders die umliegenden privaten Igelstationen in Neuss, Grevenbroich und Korschenbroich, haben dieses und in den vergangenen Jahren, schwerverletze Igel aufgrund von Mährobotern-Schnittverletzungen aufgenommen. Die Kosten der jeweiligen Behandlung werden lediglich durch private Spenden und aus eigener Tasche der jeweiligen Station finanziert. Hier gibt es keine Unterstützung durch öffentliche Gelder der Stadt oder des Rhein-Kreises-Neuss.

    Bereits im April 2021 empfahl der Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, nachts keine Mähroboter laufen zu lassen.

    Quelle:
    https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-
    politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/landrat-empfiehlt-nachts-
    keine-maehroboter-laufen-lassen/


    Auch in Städten wie Meerbusch, Düsseldorf und Köln wurden Anträge zum nächtlichen Fahrverbot für Mähroboter bereits gestellt. In Düsseldorf wurde positiv für das Nachtfahrverbot abgestimmt.

    Wir bitten den Umweltausschuss daher, diesen Antrag zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter für die Stadt Neuss zu ergreifen.


    Mit freundlichen Grüßen


    – Carsten Thiel –
    Fraktionsvorsitzender

    – Karlheinz Kullick –
    stellv. Fraktionsvorsitzender

    – Nicole Fast –
    Sachkundige Bürgerin

    – Tobias Urbach –
    Sachkundiger Bürger

Sehr geehrte Frau Föhr,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Bezirksausschuss Nordstadt am 06.12.2023 vorzulegen.



Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Dialogdisplays auf der Daimlerstraße in Höhe Hausnummer 12 und Hausnummer 140 aufzuhängen. Eine genaue Lagebezeichnung ist im Anhang vorhanden.



Begründung:

Viele Anwohner der Daimlerstraße haben uns als Fraktion UWG/ Aktiv angesprochen, dass besonders in den Morgen- und Abendstunden dort die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten wird und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.
Morgens sind Schul- und Kindergartenkinder auf diesen Strecken mitunter unterwegs, daher ist für diese besonderer Schutz notwendig.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Nicole Fast-
Sachkundige Bürgerin

Sehr geehrte Frau Föhr,

wir bitten Sie, folgende Anfrage in der kommenden Sitzung des Bezirksausschuss Nordstadt am 06.12.2023 vorzulegen.



Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeit besteht das Teilstück der Further Str. zwischen den beiden Haltestellen Annostraße und Kolpingstraße ebenfalls als 30er Zone umzuwandeln.



Begründung:

Derzeit ist das Teilstück zwischen den beiden Haltestellen Annostraße und Kolpingstraße als 50er Zone freigegeben, dies verwirrt viele Bürgerinnen und Bürger. Hier wurde der Wunsch seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert, die 30er Zone durchgängig zu veranlassen. Das Teilstück betrifft ca. 50 Meter, hinzu kommt noch, dass eine Beschleunigung aufgrund der Ampelanlage wenig Sinn ergibt.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –

– Bayram Öz –

– Nicole Fast-
Sachkundige Bürgerin




https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/neuss-mehr-schutz-fuer-wildtiere-und-insekten-
gefordert_aid-99604653


https://www.news894.de/artikel/uwg-schlaegt-fuer-neuss-eine-nacht-des-sports-vor-1816073.html

Brauch die Stadt Neuss einen Nachtbürgermeister? Dazu hat die Fraktion UWG/Aktiv eine ganz klare Meinung und dieses lautet so schnell wie möglich!

Daher stellt die Fraktion UWG/Aktiv im nächsten Haupt- und Sicherheitsausschuss am 23.11.2023 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grundsatzentscheidung zur Einrichtung einer/eines Nachtbürgermeisters/-in vorzubereiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

In einem zu erarbeitenden Konzept ist das Aufgabengebiet zu beschreiben, das Persönlichkeitsprofil zu definieren, ein Vorschlag für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle zu erarbeiten sowie die Frage der Finanzierung zu klären.

Die Stelle kann ggf. auch geteilt werden.

Bei der Erstellung des Konzeptes ist auf die in den anderen Städten gemachten Erfahrungen zurückzugreifen

Carsten Thiel:“ Als erste deutsche Stadt hat Mannheim 2018 eine Nachtbürgermeister(innen)stelle eingerichtet. Seither gibt es weitere Stellen in zahlreichen deutschen Städten, darunter Mainz, Heidelberg, Osnabrück, Stuttgart und München. Zuvor gab es das Amt des „Nachtburgemeesters“ bereits in vielen Städten der Niederlande und schon seit 2003 in Amsterdam. Auch die Städte New York, London, Paris, Toulouse und Zürich verfügen über einen „Night Mayor“.

Die Mannheimerinnen und Mannheimer haben mit ihren Nachtbürgermeistern im Wesentlichen positive Erfahrungen gemacht. Die Aufgabenstellung dieser Position ist in den meisten Städten vergleichbar. Dabei geht es nicht darum, eine neue Behörde zu schaffen oder gar Aufgaben von Polizei und KOD zu übernehmen. Vielmehr tritt die/der Nachtbürgermeister(in) auf als Ansprechpartner(in) und Vermittler(in) zwischen Bar- und Gastronomiebetrieben, der Verwaltung, der Polizei, den Verkehrsbetrieben, dem Taxigewerbe, den Gästen, Anwohner (innen) und vielen anderen. Sie/er fungiert als Moderator(in) und Mediator(in) in Beschwer- defällen, sammelt die unterschiedlichen Anliegen und übermittelt Politik und Verwaltung Ver- besserungsvorschläge. Im Idealfall können Konflikte bereits im Vorfeld verhindert
werden. Nicht zuletzt aber widmet sie/er sich auch der Stärkung der Nachtkultur und der Erforschung weiterer Potentiale im Kulturbereich. Im Unterschied zur Verwaltung ist sie/er in der Lage, kreativ und flexibel auf die Bedürfnisse von Gastronomie und Kulturszene einzugehen. Dabei geht es einerseits darum, Probleme zu erkennen, auf der anderen Seite aber das Nachtleben nicht als Störfaktor zu betrachten. Die Initiative zur Schaffung einer Nachtbürgermeister(innen)stelle trägt insofern wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren Rechnung.

Gegenwärtig machen sich zahlreiche Gastronomiebetriebe Sorge um ihre Existenz. Hier geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung durch Bund und Land, sondern gerade auch um die schnelle Hilfestellung vor Ort im Anschluss an eine Zeit der Restriktionen und Einschränkungen. Die/der Nachtbürgermeister(in) könnte sich in diesem Zusammenhang beim Neustart der Veranstaltungsszene einbringen.

Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung der Rolle der/des Nachtbürgermeister(in) zu entwickeln und ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Eine gewisse Einbindung in Verwaltungsstrukturen könnte dabei unter Umständen von Vorteil sein. Eine klassische behördenmäßige Ausgestaltung kommt aber nicht in Betracht. Bei der Auswahl der Bewerber(innen) sollte besonderer Wert auf eine Person mit geeignetem Persönlichkeitsprofil, möglichst gastronomieerfahren und szeneaffin, gelegt werden“.