Sehr geehrter Herr Kracke,

wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024 unter dem Tagesordnungspunkt Haushaltsberatung zu setzen.



Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Stellen auf städtischen Grundstücken Naschbäume gepflanzt werden können und welcher Pflegeaufwand hierfür anfallen könnte. Für die ersten Maßnahme werden 5.000,– in den Haushalt eingestellt.



Begründung:

Naschbäume sind Bäume, von denen man z.B. Obst pflücken und verzehren kann. Wir meinen, dass wir an verschiedenen Stellen ein Angebot an Radfahrer und Spaziergänger machen sollten, von den wunderbaren Früchten zu probieren. Wir können uns besonders zur anstehenden Laga diese Umsetzung vorstellen.

Die ursprüngliche Initiative des BUND Deutschland wurde bereits von mehreren Kommunen umgesetzt. Mit einem Schild und einer Kennzeichnung der Bäume wird darauf hingewiesen, dass hier genascht werden kann. Auf diesen Schildern könnte auch Werbung z.B. für Obstbauern platziert werden, welche eventuell die Pflege der Bäume übernehmen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrter Herr Kracke,

wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2024 unter dem Tagesordnungspunkt Haushaltsberatung zu setzen.



Antrag:

Die Verwaltung prüft, wie man kurzfristig mehr planbare Termine innerhalb einer Woche bereitstellen kann. Es werden Mittel für eine zusätzliche halbe Stelle aus dem Haushalt bereitgesellt für die längerfristige Planung.



Begründung:

Zum jetzigen Zeitpunkt können oft nur Termine in einigen Wochen oder ganz kurzfristig gebucht werden. Bei den kurzfristigen Terminen haben die Bürger das Problem, dass sie nicht so schnell Urlaub bzw. eine Freistellung beim Arbeitgeber erwirken können.

Die Termine, welche erst in einigen Wochen gebucht werden können, sind oftmals zu spät für ihre Belange. So besteht akuter Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.



Antrag:

Im Hinblick auf den noch fehlenden landesweiten NRW-Reparaturkostenbonus beschließt der Rat der Stadt Neuss:

Zur Ressourcenschonung und im Interesse der Nachhaltigkeit führt die Stadt Neuss den Reparaturbonus als öffentlich finanziertes Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott ein.

Hierzu wird eine Förderrichtlinie erlassen, die Förderzweck, Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, Zuschussempfänger, Antrags-/Auszahlungsverfahren sowie Bedingungen, Auflagen und Evaluationsteilnahme regelt.

Der Reparaturbonus ist eine Förderung der Stadt Neuss, der nach Maßgabe des Haushaltsplans gewährt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre meist noch langlebigen Haushalts- und Elektrogeräte reparieren lassen und nicht entsorgen.

Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 150 EUR pro Gerät. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden mit 100 Prozent der Reparaturkosten, maximal 300 EUR gefördert.



Begründung:

Mit dem Recht auf Reparatur hat die EU die Möglichkeit geschaffen, oberhalb der ehrenamtlichen Arbeit der Repaircafés bei Hilfe zur Selbsthilfe bei elektronischen und mechanischen Geräten einen Anreiz zu setzen, die hochwertigen Haushalts- und Elektronikgeräte nicht zu entsorgen, sondern reanimieren zu lassen. Mit förderfähiger Unterstützung.

In einigen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Förderprogramme wie zum Beispiel durch die Sächsische Aufbaubank. Das Land NRW ist derzeit noch nicht vertreten.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.



Antrag:

Der Rat der Stadt Neuss beschließt dem Beispiel zahlreicher Kommunen folgend den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Zahnrettungsboxen im Stadtgebiet.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat alsbald ein Konzept vorzulegen, das dem Beispiel der Stadt Grevenbroich folgen kann, die über jahrelange Erfahrungen in der Zahnrettung mit Unterstützung durch die örtlichen Zahnärztinnen und -ärzte verfügt.



Begründung:

Zähne von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei Spiel- und Sportunfällen ausfallen, können durch ein flächendeckendes Netz von Zahnrettungsboxen gerettet werden. So lassen sich die Zellen an der Wurzelhaut in einer entsprechenden Nährlösung bis zu 48 Stunden erhalten und damit reimplantierbar machen. Ansonsten sterben diese Zellen nach 30 bis 60 Minuten unwiederbringlich ab.

In der Zahnrettungsbox befindet sich ein Behälter mit der entsprechenden Nährlösung, die den zahnrettenden Spielraum schafft. Wichtig ist dabei noch, dass der ausgefallene Zahn nur an der Zahnkrone angefasst und mit allen Anhaftungen in das kleine Fläschchen gegeben wird, bevor zahnmedizinische Hilfe erfolgt.

Ganz wichtig ist noch eine Internetadresse, die die nächstgelegenen Standorte der Zahnrettungsboxen in Schulen, Kindergärten, Tankstellen, Restaurants sowie Ärztinnen und Ärzten aufzeigt.


Mit freundlichen Grüßen

– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender

-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender

– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger