Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,
wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024 vorzulegen.
Antrag:
Im Hinblick auf den noch fehlenden landesweiten NRW-Reparaturkostenbonus beschließt der Rat der Stadt Neuss:
Zur Ressourcenschonung und im Interesse der Nachhaltigkeit führt die Stadt Neuss den Reparaturbonus als öffentlich finanziertes Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott ein.
Hierzu wird eine Förderrichtlinie erlassen, die Förderzweck, Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, Zuschussempfänger, Antrags-/Auszahlungsverfahren sowie Bedingungen, Auflagen und Evaluationsteilnahme regelt.
Der Reparaturbonus ist eine Förderung der Stadt Neuss, der nach Maßgabe des Haushaltsplans gewährt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre meist noch langlebigen Haushalts- und Elektrogeräte reparieren lassen und nicht entsorgen.
Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 150 EUR pro Gerät. Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden mit 100 Prozent der Reparaturkosten, maximal 300 EUR gefördert.
Begründung:
Mit dem Recht auf Reparatur hat die EU die Möglichkeit geschaffen, oberhalb der ehrenamtlichen Arbeit der Repaircafés bei Hilfe zur Selbsthilfe bei elektronischen und mechanischen Geräten einen Anreiz zu setzen, die hochwertigen Haushalts- und Elektronikgeräte nicht zu entsorgen, sondern reanimieren zu lassen. Mit förderfähiger Unterstützung.
In einigen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Förderprogramme wie zum Beispiel durch die Sächsische Aufbaubank. Das Land NRW ist derzeit noch nicht vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
– Carsten Thiel –
Fraktionsvorsitzender
-Karlheinz Kullick-
stellv. Fraktionsvorsitzender
– Harald Holler-
Sachkundiger Bürger